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Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1. Grundlagen und Geltungsbereich
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der supshare Kistler GmbH (AGB) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden (Fachhändlern und Wiederverkäufern sowie Endverbraucher) in Bezug auf sämtliche Informatik-,
Telematik-Dienstleistungen und der damit zusammen verkauften Produkten sowie die Erbringung von Wartungsdienstleistungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der gegenseitigen Schriftform (per E-Mail zulässig).
1.2. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden (Fach-händlern und Wiederverkäufern sowie Endverbraucher), werden nur anerkannt und akzeptiert, wenn die supshare Kistler ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3. Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB nichtig oder nicht durchsetzbar sein, so werden die AGB insgesamt dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung tritt eine neue Klausel, die nach Sinn und Zweck den AGB und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der zu ersetzenden Bestimmung möglichst entspricht.
2. Leistungen
2.1. Bestellungen können telefonisch, elektronisch (E-Mail) oder auch schriftlich (z.B. per Brief) erfolgen.
2.2. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist grundsätzlich die jeweilige Auftragsbestätigung massgebend. Bei sofortiger Lieferung/Abholung erfolgt keine Auftragsbestätigung. Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller.
2.3. Die von der supshare Kistler angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller. Sollte sich eine Lieferung über einen von supshare Kistler schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern so wird der Kunde sofort informiert und das weitere Vorgehen besprochen. Die supshare Kistler haftet in diesem Fall beim Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von supshare Kistler zurückzuführen ist.
2.4. Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die die supshare Kistler keinen Einfluss hat, wie z.B. Streik, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller oder Transportprobleme, ist die supshare Kistler berechtigt, die Bestellung zu annullieren.
2.5. Eine gewünschte Bestellungsänderungen oder Annullierungen vom Kunden erfordert eine schriftliche Abmachung mit der supshare Kistler. Kosten, die bereits entstanden sind, kann und wird die supshare Kistler dem Kunden belasten.
2.6. News, Informationen und Einladungen in Form von Mailings können von der supshare Kistler via E-Mail und Briefen an Kunden und Interessenten versendet werden.
3. Abnahme und Prüfung
3.1. Der Kunde ist verpflichtet, die von der supshare Kistler gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Anlieferung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 10 Tage nach Anlieferung, der supshare Kistler schriftlich bekannt zu geben.
3.2. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.
4. Übergang von Nutzen und Gefahr
4.1. Mit der Übergabe der gelieferten Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.
5. Preise
5.1. Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von der supshare Kistler verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exkl. Mehrwertsteuer, verzollt und ab Eschenbach.
5.2. Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport) sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. Wo nicht anders vereinbart, ist Zubehör nicht im Preis inbegriffen.
5.3. Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich nach der Preisliste zur Zeit der Auftragsbestätigung berechnet. Soweit die supshare Kistler seitens der Hersteller bzw. Lieferanten die Zusicherung erhalten hat, Preissenkungen an die Kunden weiterzugeben, gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übergabe der Produkte. Dies gilt umgekehrt auch für den Fall von Preiserhöhungen durch die Hersteller bzw. Lieferanten.
5.4. Im Übrigen kann die supshare Kistler jederzeit Änderungen der Preisliste auch ohne Vorankündigung vornehmen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen der supshare Kistler am dreissigsten Tag nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Bankkonto fällig und verfallen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. Die supshare Kistler kann einen Verzugszins in Höhe von 10% geltend machen.
6.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die supshare Kistler ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen sowie Dienstleistungen für den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Einstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
6.3. Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von der supshare Kistler angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht begleicht oder deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist die supshare Kistler berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. Daneben ist die supshare Kistler auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzesregeln des OR vorzugehen.
6.4. Alle Forderungen von der supshare Kistler, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn
a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder
b) auf Verlangen von der supshare Kistler nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von der supshare Kistler an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, die supshare Kistler zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.
6.5. Auf Verlangen von der supshare Kistler tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von der supshare Kistler gelieferten Produkte zahlungshalber an die supshare Kistler ab (Art. 172 OR).
7. Verrechnung / Retentionsrecht
7.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der supshare Kistler zu verrechnen.
7.2. Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden an Sachen der supshare Kistler ist vollumfänglich wegbedungen.
7.3. Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnung verpflichtet, unabhängig davon, ob er die Produkte im Rahmen des Weiterverkaufes bei seinem Endkunden anliefern, in Rechnung stellen oder einkassieren kann.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die von der supshare Kistler gelieferten Produkte bleiben – solange sie im Einflussbereich des Kunden stehen – im Eigentum der supshare Kistler, bis die supshare Kistler den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. Die supshare Kistler berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen der supshare Kistler umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).
8.2. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von der supshare Kistler gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.
9. supshare Kistler Dienstleistungen / Support
9.1. Die supshare Kistler unterhält einen Telefonsupport (Hotline) für bestimmte Produkte, die in der Preisliste als A-Produkte geführt werden und für welche die supshare Kistler die Distributionsrechte besitzt.
9.2. Supportleistungen sind im Produktpreis nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat gemäss den Ansätzen in der jeweiligen Preisliste bzw. gemäss besonderer Abmachung in Rechnung gestellt.
10. Gewährleistung und Garantie
10.1. Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die supshare Kistler keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.
10.2. Für Produkte von Dritten gewährleistet und steht die supshare Kistler in dem Umfang ein wie der Dritte (z.B. Hersteller, Lizenzgeber) gegenüber der supshare Kistler einsteht. Der Kunde verzichtet auf weitere Gewährleistungsansprüche gegenüber der supshare Kistler und dem Dritten. Die Pflicht der supshare Kistler besteht darin, allfällige eigene Haftungs- und/oder Gewährleistungsansprüche gegen den Dritten an den Kunden abzutreten.
10.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Bestimmungen des Herstellers/Lieferanten die Gewährleistung in der Regel nach deren Wahl auf Nachbesserung, Lieferung mängelfreier Ersatzware oder Gutschrift beschränkt. Der Austausch von Teilen, die Nachbesserung oder die Lieferung mängelfreier Ersatzware lösen keine neuen Gewährleistungspflichten aus. Auftretende Störungen die in die Gewährleistung fallen, berechtigen den Kunden nicht vom Kauf zurückzutreten oder eine Wandelung zu erklären.
10.4. Des Weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung der supshare Kistler schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Mängel, denen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:
a) unzulängliche Wartung (es sei denn die supshare Kistler hat sich vertraglich zur Wartung verpflichtet);
b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften;
c) zweckwidrige Benutzung der Produkte;
d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör;
e) natürliche Abnutzung;
f) Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung
g) unsachgemässe Handhabung, bzw. Behandlung;
h) unberechtigte Eingriffe (beispielsweise Modifikationen oder Reparaturversuche) durch den Kunden oder Drittpersonen;
i) äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden) sowie andere Gründe, welche weder von der supshare Kistler noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.
10.5. In jedem Falle hält sich der Kunde an die von der supshare Kistler bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Gewähr- und Garantieleistungen.
10.6. Eine Garantie ist eine freiwillige vertragliche Leistung der Hersteller/Lieferanten. Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten in der Abwicklung allfälliger Gewährleistungs-ansprüche oder Garantieleistungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch die supshare Kistler auf Kosten des Kunden.
11. Haftung
11.1. Die supshare Kistler haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von der supshare Kistler, deren Hilfspersonen oder den von der supshare Kistler beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.
11.2. Jede weitergehende Haftung von der supshare Kistler, deren Hilfspersonen und der von der supshare Kistler beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbeson-dere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.
11.3. Die supshare Kistler verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.
12. Patente und andere Schutzrechte
Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte bzw. Produkte aus deren Betrieb, so wird der Kunde der supshare Kistler schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. Die supshare Kistler wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet der supshare Kistler gegenüber auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche.
13. Software-Programme
13.1. Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend die von der supshare Kistler gelieferten Software-Produkte, – Programme, Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Software-Herstellers, welche insbesondere im Software-Lizenzvertrag zwischen Software-Hersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind.
13.2. Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Software-Produkte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Software-Herstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
14. Hersteller-Reporting, Datenschutz
14.1. Der Kunde anerkennt, dass die supshare Kistler im Rahmen des periodischen sog. Hersteller-Reportings kundenbezogene Daten wie z.B. Verkaufspreise und Mengen sowie Namen und Adressen der Kunden bearbeitet und Herstellern/Lieferanten unter Umständen auch ins Ausland übermittelt.
14.2. Des Weiteren ist der Kunde einverstanden, dass die supshare Kistler kundenbezogene Daten zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bearbeitet und dem von der supshare Kistler beauftragten Kreditversicherungsunternehmen bekannt gibt.
15. Übertragung
Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von der supshare Kistler übertragen werden.
16. Anwendbares Recht- und Gerichtsstand
16.1. Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen.
16.2. Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich für die sowie für den Kunden bei den am Geschäftssitz von der supshare Kistler örtlich und sachlich zuständigen ordentlichen Gerichten. Die supshare Kistler ist berechtigt, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen.